Verhinderungspflege

Weniger bekannt ist die Verhinderungspflege:

Sie bietet Hilfe und Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits sechs Monate Ihren Angehörigen gepflegt haben und auch der Pflegekasse benannt wurden.

Weil es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden, muss nicht zwingend vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege der Antrag gestellt werden. Aufwendungen können z.B. die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Es kann sich aber auch um den Verdienstausfall oder die Fahrtkosten einer Privatperson handeln. Für die Kostenerstattung muss der Pflegebedürftige dann einen Antrag auf Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse stellen.

Verhinderungspflege kannn stundenweise oder auch bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden. Der jährliche Kostenrahmen beträgt 1.612 EUR, ist aber auch mit der Kurzzeitpflege kombinierbar. Bei ungenutzter Kurzzeit-pflege kann der Betrag der Verhinderungspflege auf bis zu 2418 EUR pro Jahr erhöht werden. Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Auch sie dürfen sich z. B. einen Urlaub oder einfach eine Auszeit gönnen. Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit etc. verhindert sind, übernehmen wir gerne die Vertretung für Pflege, Hauswirtschaft oder auch Betreuung.

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