Betreuungs- und Entlastungsleistungen(Pflegeergänzungsleistung)

Diese Leistung richtet sich nach §45b SGB XI.

Bis zum 31.12.2016 gab es für diese Leistung monatlich zwei Leistungsbeträge: 104,- EUR oder 208,- EUR (bei erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz). Seit 2017 gibt es nur noch einen einheitlichen monatlichen Leistungsbetrag von 125,00 EUR, unabhängig vom Pflegegrad. Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt.

In Anspruch nehmen kann sie also jeder, der seinen gewöhnlichen Alltag nicht mehr selbst bewerkstelligen kann und der ambulant gepflegt wird. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können als Unterstützung im Haushalt und der Alltagsbegleitung, sowie in der Pflegebegleitung genutzt werden.